Neue Richtlinien für den Handel mit Reptilien und
Amphibien auf unseren Terraristik - Börsen ab 2025
Im Interesse des Tierwohls wurden neue Handelsrichtlinien für bestimmte Zuchtformen von Reptilien und Amphibien eingeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Handel mit Tieren zu regulieren, die aufgrund ihrer genetischen Merkmale gesundheitliche Probleme aufweisen können.
Betroffene Zuchtformen
Die neuen Regelungen betreffen verschiedene Zuchtlinien, die bekanntermaßen oder erwiesenermaßen mit erhöhten Gesundheitsrisiken oder Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Beispiele hierfür sind:
- Bestimmte Farbmorphen bei Leopardgeckos, die mit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen oder neurologische Störungen in Verbindung gebracht werden. Z.B: Farbform Lemonfrost und Enigma.
- Spezifische Zuchtlinien bei Königspythons, die Gleichgewichtsstörungen (Wobbeln) aufweisen können. z.B.: Spider.
- Bartagamen-Varianten mit veränderter Hautstruktur, die zu Problemen bei der Thermoregulation und erhöhter Verletzungsanfälligkeit führen können. Z.B.: Schuppenlose Tiere.
- Albinotische Formen tagaktiver Echsen und Schildkröten, die aufgrund fehlenden Melanins eine erhöhte Lichtempfindlichkeit aufweisen.
Ziel der Maßnahmen
- Das Wohlergehen der Tiere zu schützen
- Züchter und Händler für die gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Zuchtformen zu sensibilisieren
- Käufer vor dem unbeabsichtigten Erwerb von Tieren mit potenziellen gesundheitlichen Problemen zu bewahren